Mann bedient Smartphone

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Viele Arbeitsplätze sind heute PC-Arbeitsplätze mit Zugang zum Internet. Da ergibt es sich, dass das Internet im Büro von vielen Arbeitnehmern ab und an privat genutzt wird. Auch die zunehmende Mobilität und Flexibilität im Arbeitsleben trägt dazu bei, dass die Grenzen zwischen privater und beruflicher Internetnutzung fließend werden.

Viele Arbeitsplätze sind heute PC-Arbeitsplätze mit Zugang zum Internet. Da ergibt es sich, dass das Internet im Büro von vielen Arbeitnehmern ab und an privat genutzt wird. Auch die zunehmende Mobilität und Flexibilität im Arbeitsleben trägt dazu bei, dass die Grenzen zwischen privater und beruflicher Internetnutzung fließend werden. Wer wird es einem Arbeitnehmer verdenken, mit dem Arbeitgeber Smartphone von unterwegs auch einmal eine private E-Mail zu verschicken. Schließlich kommt es auch vor, dass der Arbeitnehmer am privaten PC abends daheim berufliche Aufgaben erledigt. Diese Überschneidung von beruflicher und privater Ebene gerade bei der Internetnutzung ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Gerade die private Internetnutzung am Arbeitsplatz wirft einige rechtlich heikle Fragen auf.

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - betriebliche Übung versus Verbot

Die meisten Arbeitgeber verhalten sich tolerant, wenn es um die private Internetnutzung am Arbeitsplatz geht. Sie haben grundsätzlich nichts dagegen, dass der Mitarbeiter in der Mittagspause seinen Arzttermin online vereinbart. Es ist in vielen Unternehmen üblich, dass das Internet partiell auch privat genutzt werden darf. Dabei wird vielfach vergessen, dass arbeitsvertraglich gesehen jede private Internetnutzung per se verboten ist. Schließlich stellt der Arbeitnehmer während dieser Zeit seine Arbeitskraft nicht dem Arbeitgeber zur Verfügung.

Oftmals fehlt allerdings eine klare und eindeutige Vereinbarung mit den Arbeitnehmern zum Thema private Internetnutzung am Arbeitsplatz. Dann kann es schwierig werden, einer übermäßigen Nutzung der Internetverbindung zu privaten Zwecken entsprechende Grenzen zu setzen. Wenn nämlich der Arbeitgeber - und sei es stillschweigend - über eine gewisse Zeit hinweg die private Internetnutzung bei seinen Arbeitnehmern toleriert, können sich diese auf eine arbeitgeberseitige Duldung der Nutzung im Wege einer sogenannten betrieblichen Übung berufen.

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - klare Regelungen sind zu empfehlen

Unternehmen sind gut beraten, die Internetnutzung auf privater Ebene im Unternehmen ausdrücklich mit ihren Arbeitnehmern zu vereinbaren. Damit wird ein entsprechender Rahmen vorgegeben,

  • um die zeitliche Dauer der privaten Internetnutzung zu begrenzen

  • möglicherweise bestimmte Websiten von der Nutzung auszuschließen

  • mögliche Verbote für die Privatnutzung anderer Arbeitgeber- Geräte wie Handys und Smartphones auszusprechen

  • mögliche Beschränkungen für ausgehende Daten festzulegen, so dass betriebliche Daten nicht online auf private Plattformen geladen werden dürfen

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - datenschutzrechtliche Aspekte

Datenschutz spielt bei der privaten Internetnutzung in drei Richtungen eine Rolle.

Zum einen sollte sich jedes Unternehmen davor schützen, dass unautorisierte Downloads auf Firmenrechner erfolgen. Die Sicherheitsrisiken in diesem Zusammenhang sind nicht zu beherrschen. In der oben beschriebenen Vereinbarung sollte deshalb auch festgelegt werden, dass die Arbeitnehmer eigenmächtig keine private Software, Dokumente oder ähnliches downloaden können. Viele Unternehmen kontrollieren diesen Vorgang auch technisch über die Vergabe entsprechender Administratorrechte nur an besonders autorisierte Personen.

Je intensiver Arbeitnehmer das Internet privat nutzen dürfen, desto schwieriger wird es für das Unternehmen, ausgehende Daten zu überwachen. Wer als Arbeitnehmer privat online gehen kann, dem ist es auch relativ einfach möglich betriebsinterne Daten anderweitig zu versenden. Interne Angriffe auf Unternehmen nehmen ständig zu und führen inzwischen auf das Jahr berechnet zu Schäden in Milliardenhöhe. Hier müssen Unternehmen alle Möglichkeiten nutzen, um sich gegen interne Schädiger und den internen Datenklau zu wappnen.

Das Thema Datenschutz im Unternehmen ist im Bereich der privaten Internutzung im Büro schließlich auch dann relevant, wenn es um die Kontrolle des Arbeitnehmers geht. Der Arbeitgeber darf aus datenschutzrechtlichen Gründen den Arbeitnehmer in seiner Internet-Nutzung nicht dauerhaft überwachen.

Wurde die private Internetnutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich verboten, dürfen arbeitgeberseitig stichprobenartig Kontrollen durchgeführt werden.

Wer als Arbeitgeber dagegen die private Internetnutzung zumindest partiell erlaubt hat, darf nicht ohne weiteres entsprechende Kontrollen durchführen. Dem steht das Fernmeldegeheimnis entgegen. Nur bei konkreten Anhaltspunkten, dass der Arbeitnehmer dauerhaft gegen entsprechende Vereinbarungen verstößt, soll es nach Auffassung einiger Arbeitsgerichte Möglichkeiten geben, in gewissem Umfang, die Internetnutzung zu überprüfen. Dies sei beispielsweise über den Browserverlauf möglich.

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - Spannungsverhältnis bleibt

Das private Surfen am Arbeitsplatz ist rechtlich schwer zu fassen. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Abmahnung und gegebenenfalls sogar zu einer Kündigung, streiten die beteiligten Parteien meistens mit jeweils guten Argumenten von jeder Seite vor den Arbeitsgerichten. Diese wiederum entscheidet jeden Einzelfall. Es lassen sich kaum allgemeine Grundsätze aus dieser Rechtsprechung ableiten. Daher kann sich die private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu einem äußerst streitigen und heiklen Thema zwischen den Beteiligten entwickeln. Auf einer relativ sicheren Seite ist nur ein Arbeitgeber, der die private Internetnutzung grundsätzlich verbietet. Allerdings ist ein solches Verbot dem Arbeitsklima meistens abträglich.

Artikel veröffentlicht am: 31. Januar 2018

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