Symbolbild für Tesla

Tesla & Datenschutz: Autobauer gibt Fahrdaten an Behörden weiter

Wie eng Autofahren und Datenschutz zusammenhängen, beweist der Autobauer Tesla. In seinen innovativen Elektrofahrzeugen werden sensible Daten aufgezeichnet und an Behörden auf Anfrage weitergegeben, womit Autofahrer für gewöhnlich nicht rechnen. Welche Daten das sind und wie Sie zukünftig am besten damit umgehen, haben wir uns genauer angeschaut.

2021-10-05

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Datenschutz wird beim Autofahren ein immer größeres Thema, was den wenigsten bewusst ist: Integrierte Kameras und zusätzliche Funktionen über WLAN sorgen für noch mehr Komfort beim Autofahren. Zeitgleich entstehen mit jeder Verwendung dieser Anwendungen Daten, die digital gesichert werden. In den Elektrofahrzeugen von Tesla werden diese Daten in der Cloud vom Autobauer selbst gespeichert. Immer mehr Fälle werden bekannt, in welchen der E-Autohersteller auf Rückfrage von Behörden diese Daten vermeintlich ohne gesonderte Zustimmung des Fahrzeughalters herausgibt, um zum Beispiel Verkehrsunfälle aufzuklären. Es handelt sich dabei um Daten wie die Geschwindigkeit, Beschleunigungen und Bremsvorgänge, die Pedalstellung bei einem Unfall sowie um Aufzeichnung von Bildern, Videos und vielem mehr.

Diese Daten unterstützen Behörden dabei, den Ablauf begangener Straftaten genau zu rekonstruieren. Ein besonderes Interesse an den Daten haben Ermittler, wenn in Verdachtsfällen keine anderen Informationen wie etwa Aussagen von Zeugen vorliegen. So waren bei einem Unfall samt Fahrerflucht in Berlin die Tesla-Fahrdaten die einzige Grundlage, um den Tathergang genau nachzuvollziehen und um den Täter zu überführen. Es gibt allerdings auch Gegenbeispiele, die zur Strafmilderung des Fahrers beitragen konnten. Die Datenerfassung sorgt damit für sehr viel mehr Klarheit bei den Ermittlungen, die datenschutzrechtlich an Grenzen stoßen.
 

Datenschutz bei Tesla: Ist die Datenweitergabe DSGVO-konform?

Tesla und Datenschutz sorgen für reichlich Diskussionen und werfen die Frage auf, ob eine Weitergabe der Daten überhaupt DSGVO-konform ist. Dabei ist in erster Linie zwischen Daten, die den Fahrzeughalter selbst betreffen, und Daten, die von unbeteiligten Dritten aufgenommen werden, zu unterscheiden.

Erfassung von Daten des Fahrzeughalters
Wird die Fahrsituation durch umfangreiche Daten protokolliert, hat der Fahrer mit Kauf eines Tesla dieser Aufzeichnung zugestimmt. Die Regelungen dazu finden sich in den Datenschutzbestimmungen. Sofern die Daten zu einem bestimmten Zweck erhoben werden, ist die Erfassung der Daten erlaubt. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor.

Datenerfassung von anderen Verkehrsteilnehmern
Wenn Fahrzeugkameras die Fahrsituation aufzeichnen, registrieren diese mitunter Mitfahrer, andere Verkehrsteilnehmer oder unbeteiligte Personen in der Umgebung. In dem Falle erfolgt eine unerlaubte Aufnahme von natürlichen Personen im öffentlichen Raum, da von diesen keine Einwilligung für eine Aufzeichnung vorliegt. Hierbei handelt es sich eindeutig um einen Verstoß gegen geltende Datenschutzrechte.
 

Tesla-Kamera im Datenschutz-Check 

Rechtlich bedenklich ist insbesondere die Datenerfassung, die von der Dashcam und dem “Wächtermodus” ausgehen, dem sogenannten „Sentry-Mode“. Ob Gesichter anderer Verkehrsteilnehmer oder Kfz-Kennzeichen - im Straßenverkehr werden diese Informationen nahezu permanent aufgezeichnet. Ist es möglich, anhand dieser Daten Personen eindeutig zu identifizieren, entstehen personenbezogene Daten. In dem Falle greifen in Deutschland und der restlichen EU die Regelungen der DSGVO. 

Die einmal in der Cloud von Tesla gespeicherte Daten liegen im Zugriff des Autobauers und können von ihm eingesehen und weiterverarbeitet werden. Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Daten in die USA übermittelt werden, wo das Schutzniveau weniger stark ausgeprägt ist als in Europa. Tesla selbst ist davon überzeugt, gegen keinerlei Datenschutzrichtlinie zu verstoßen und sieht den Fahrer selbst in der Pflicht, für den Schutz sensibler Daten zu sorgen. Der Fahrzeughalter selbst ist demnach laut Tesla die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle.
 

Kann man als Fahrer die Einwilligung verweigern?

Grundsätzlich kann der Fahrzeughalter Datenschutz aktiv mitgestalten. Tesla räumt ein, die Einstellungen bezüglich der Datenerhebung in den Datenschutzbestimmungen jederzeit individuell anpassen zu können. Eine Einwilligung kann daher mit Kauf eines neuen Tesla E-Autos verweigert beziehungsweise im Nachhinein widerrufen werden. In der Datenschutzerklärung steht allerdings auch, dass mit Ablehnen der Datenerfassung eine "eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten." können. Laufen gewisse Funktionen nicht mehr einwandfrei, ist logischerweise mit einem verringerten Komfort zu rechnen. Kaum ein Fahrzeughalter wird damit zufrieden sein und bewusst auf die Annehmlichkeiten verzichten, welche ursprünglich Grund für den Kauf waren. Wir halten daher kritisch fest, dass der Tesla Datenschutz theoretisch durch Sie als Fahrzeughalter mitgestaltet werden kann. In der Praxis ergibt sich jedoch kaum eine freie Entscheidung darüber. Durch den Erwerb eines Teslas stimmt man indirekt zu, dass die Daten genutzt werden dürfen, in der Praxis ist diese Einwilligung und die Freiwilligkeit dahinter allerdings fragwürdig. 


Mit dem Kauf eines Tesla wird Datenschutz in einer neuen Dimension für Sie relevant. Damit Sie genau wissen, welche Daten rund um Ihre Autofahrt erfasst werden, werfen Sie am besten vor Vertragsabschluss schon einen Blick in die Datenschutzbestimmungen. Entscheiden Sie dann selbst, welche Daten Sie bereit sind, Tesla zur Verfügung zu stellen, bevor Sie später ein Brief der Ermittlungsbehörde unangenehm überrascht.
 

 

Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 05.10.2021

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