Symbolbild für DSGVO für Privatpersonen

DSGVO für Privatpersonen - diese Punkte sollten Sie kennen

Was vielen Menschen gar nicht bewusst ist: Die DSGVO betrifft nicht nur Unternehmen. Auch Privatpersonen sind anfällig für Datenschutzverstöße. Besonders in einem privaten Kontext sind Rechtsgrundlagen nicht immer klar. Was Sie als Privatperson beachten sollten, um den Datenschutz nicht zu verletzen, erfahren Sie hier.

2022-08-09

Logo

Was vielen Menschen gar nicht bewusst ist: Die DSGVO betrifft nicht nur Unternehmen. Auch Privatpersonen sind anfällig für Datenschutzverstöße. Besonders in einem privaten Kontext sind Rechtsgrundlagen nicht immer klar. Das gilt auch für Datenschutz im privaten Kreis. Im Umgang mit der neuen DSGVO gibt es einige Regeln, die für Einzelpersonen gelten. Was Sie als Privatperson beachten sollten, um den Datenschutz nicht zu verletzen, erfahren Sie hier.

Dort begegnet Ihnen Datenschutz im Alltag – Das sollten Sie beachten

Social-Media-Kanäle, E-Mailverkehr, Messenger-Dienste und Co. - heutzutage können leicht Datenschutzverstöße begangen werden. Was Sie vielleicht gar nicht wussten: Auch im Alltag gibt es viele versteckte Datenschutzrichtlinien, die beachtet werden sollten, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie die DSGVO im Alltag einfach und sicher anwenden.

Vor allem über die Social-Media-Plattformen ist es ganz leicht, Datenschutzrichtlinien zu verletzen. Es ist sehr einfach, die politischen Neigungen einer Person zu entschlüsseln oder Informationen über andere persönliche Details zu erfahren. Daher ist es ratsam, nicht jede Information in Ihrem täglichen Leben oder aus Ihrer Familie preiszugeben, sondern darauf zu achten, welche Informationen Sie veröffentlichen.

Besonders beim Veröffentlichen von Fotos muss das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Das Recht am eigenen Bildmaterial wird in §§ 22 bis 24 des KunstUrhG (Kunsturhebergesetzes) geregelt und zählt zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht  jeder Person. Unter anderem darf ein Bild einer Person nur mit Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden. Dies gilt auch für das Verschicken an Dritte über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder ähnliches. Um Ihre Daten so gut wie möglich zu schützen, ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Datenschutzeinstellungen anpassen und so wählen, dass wirklich nur Ihre gewünschten Kontakte Einblicke aus Ihrem täglichen Leben erhalten.

Auch über WhatsApp oder ähnliche Kommunikationskanäle können ganz schnell Datenschutzrichtlinien missbraucht werden. Hierbei ist es darauf zu achten, seine Datenschutzbestimmungen richtig einzustellen. So können Sie beispielsweise vermeiden, dass Sie in einer WhatsApp-Gruppe landen, in der jeder WhatsApp-Nutzer Ihre Handynummer und das Profilbild sehen können. Der Messenger-Dienst WhatsApp bietet dafür einen Datenschutzfilter an, um Ihre persönlichen Informationen zu verbergen.

Welche Verhaltensweisen im Alltag sind mit der DSGVO vereinbar?

Für viele Personen stellt sich die Frage: Wann dürfen personenbezogene Daten für legitime Zwecke verarbeitet werden? Sensible personenbezogene Daten werden vor allem im Gesundheitswesen, insbesondere Arztpraxen und Krankenhäuser verarbeitet. Privatpersonen müssen eine Datenschutzinformation zur Kenntnis nehmen und unterschreiben. Es besteht eine ärztliche Schweigepflicht, die bereits vor der DSGVO gesetzlich geregelt wurde. Doch es ist auch möglich, eine Schweigepflichtentbindung beim Arzt vorzunehmen. Zum Beispiel kann eine Privatperson dem Arzt erlauben, seinen Arbeitgeber über seinen Gesundheitszustand zu informieren. Bei dem Thema Gesundheitsdaten gibt es bei dieser Art der Datenerfassung also einiges zu beachten.

Bußgelder bei Privatpersonen - geht das?

Bisher wurden hauptsächlich Unternehmen, Verbände oder Organisationen aufgrund der DSGVO verklagt. Inzwischen können auch Einzelpersonen betroffen sein. Eine Privatperson kann bei Nichtbeachtung und Verstoß gegen die DSGVO ein Bußgeld riskieren. Manche datenschutzrechtliche Bußgeldtatbestände können auch von Privatpersonen verletzt werden. Die gewerbliche, rechtswidrige Weitergabe oder Zugänglichmachung personenbezogener Daten an Dritte beispielsweise wird nach § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Bußgeld geahndet. Dabei variiert die genaue Höhe des Bußgeldes - je nach dem Ausmaß des Verstoßes. Beispielsweise musste ein Mann aus Sachsen-Anhalt ein Bußgeld in Höhe von 2.625,50 Euro zahlen, da er fast täglich E-Mails mit Beschwerdebekundungen an 190 Empfänger verschickt hat. Dabei waren alle Adressaten für jeden sichtbar. In Spanien musste eine Privatperson 500 Euro für die Erfassung des öffentlichen Grundstückes eines Nachbarn durch eine private Überwachungskamera zahlen. Diese Beispiele zeigen, dass im Alltag unbewusst und schnell Datenschutzrichtlinien verletzt werden können. Daher ist es sinnvoll, sich mit der DSGVO vertraut zu machen.
 

Die DSGVO verlangt also nicht nur von Unternehmen genaue Rechenschaft und ein stringentes Vorgehen bei personenbezogenen Daten, sondern auch von Privatpersonen. Die Bußgeldpraxis zeigt immer mehr, dass auch Einzelpersonen als datenschutzrechtlich Verantwortliche mit einem Bußgeld belangt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich in solchen Zeiten auch privat im Bereich Datenschutz professionell beraten lassen oder sich zumindest vor der Verarbeitung personenbezogener Daten ausreichend informieren, um Bußgelder zu vermeiden. Sollten Sie Fragen haben, helfen unsere Experten Ihnen gerne weiter!
 

 

Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 09.08.2022

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr