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Europäische Datenschutzgrundverordnung - was ändert sich?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union und hat zum Ziel, den Datenschutz in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und somit gleiche Datenschutzstandards für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen. Die Verordnung ist seit dem 25. Mai 2018 rechtswirksam.

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union und hat zum Ziel, den Datenschutz in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und somit gleiche Datenschutzstandards für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen. Die Verordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Das in Deutschland derzeit geltende Recht findet dann ergänzend zur Verordnung Anwendung – dies bringt nicht nur für einheimische Unternehmen einige Änderungen mit sich. Wir haben für Sie die wichtigsten Inhalte der Datenschutzgrundverordnung zusammengefasst. Durch die EU-Datenschutzgrundverordnung gewinnt der Datenschutz erheblich an Bedeutung: Einerseits wird es bald einen einheitlichen Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb Europas geben. Andererseits drohen europaweit erhebliche Konsequenzen bei Missachtung des Datenschutzes.

EU-DSGVO: Nutzerrechte werden gestärkt

Durch die europäische Datenschutzgrundverordnung werden die individuellen Nutzerrechte der Verbraucher gestärkt. So sollen Nutzer in Zukunft leichter Zugang zu den von ihnen gespeicherten Daten haben, um zu erfahren, welche Daten gesammelt und gespeichert wurden. Wenn ein Nutzer zukünftig bereits gespeicherte Daten löschen möchte, findet das sogenannte „Recht auf Vergessen“ Anwendung, dass es dem Einzelnen erleichtert, eine Löschung personenbezogener Daten durchzusetzen.

US-Unternehmen unterliegen europäischem Datenschutzrecht 

Besondere Relevanz hat die europäische Grundverordnung für Datenschutz auch für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, da diese nun mittels EU-Vertreter ebenfalls an die Grundverordnung gebunden werden, sobald sie die Europäische Union als Markt benutzen. Besonders bei US-Firmen wie Facebook oder Google müssen zahlreiche Anpassungen vorgenommen werden. Diese Unternehmen müssen mitunter einen Vertreter in der EU suchen, der als Anlaufstation für die Aufsichtsbehörden fungiert. Des Weiteren werden die Unternehmen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU – zu verbraucherfreundlichen Voreinstellungen bei technischen Vorrichtungen verpflichtet. Dies kann zum Beispiel durch Maßnahmen erfolgen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten minimieren.

Konsequenzen für deutsche Unternehmen durch die neue DSGVO

Neben zahlreichen Änderungen für private Verbraucher gewinnt die Verordnung Relevanz für Unternehmen, da die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Datenschutzverordnung drastisch steigen wird. Künftig sollen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent der Jahresumsätze des Unternehmens verhängt werden. Die Deckelung der Bußgelder beginnt erst bei 20 Millionen Euro.

Detailliertere Informationen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung und deren Konsequenz für Unternehmen finden Sie hier.

Sowie weitere Informationen zu den Änderungen durch die EU Datenschutzverordnung können Sie auf unserem Blog nachlesen.

Artikel veröffentlicht  am: 04. April 2020

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