Neue technologische Entwicklungen brauchen immer mehr persönliche Daten, um ihr volles Potential zu entfalten. Das beginnt bei unserem "smarten Home" und gilt umso mehr für jede denkbare Form von Virtual Reality sowie künstlicher Intelligenz (KI). Viele Entwickler neuer Techniken empfinden dabei den Datenschutz als Hindernis für ihre Innovationen. Wie ist es tatsächlich um das Spannungsverhältnis zwischen Datensicherheit und Innovation bestellt? Behindern wir uns selbst, in dem wir dem Datenschutz eine große Bedeutung beimessen?
Techniken und Anwendungen mit großem Datenhunger
Facebook tut es, Google auch und der smarte Kühlschrank wird es auch tun: Persönliche Daten sammeln. Viele moderne Dienste vom Sprachassistenten über Social Media sind geradezu auf persönliche Daten ihrer Nutzer angewiesen, um ihre Serviceleistungen erbringen zu können. Der Trend zum Datensammeln scheint dabei ungebrochen. Arbeitgeber kontrollieren ihre Mitarbeiter durch Keylogger, eine Praxis, die zurecht einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Datenschutz hindert diese datenhungrigen Techniken daran, jedes Persönlichkeitsrecht zu missachten. Ohne entsprechende Regelungen wäre Datensicherheit heute nur noch ein Schlagwort ohne Inhalt.
Datenschutz als eigener Wert und als Grundrecht
Datenschutzexperten betonen nicht zu Unrecht, dass persönliche Daten nicht auf einen Status als ökonomische Faktoren reduziert werden dürfen. Die zunehmende Digitalisierung birgt die Gefahr, die Persönlichkeit des einzelnen Menschen geradezu auf dem Altar der Wirtschaftlichkeit zu opfern. Dabei dringen digitale Instrumente so weit in die Privats- und Intimsphäre des einzelnen Menschen vor, wie das noch niemals vorher möglich war. In ihrer Göttinger Erklärung hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder diese Aspekte des digitalen Lebens deutlich klar gelegt. Dabei wurde betont, dass die Menschenwürde auch im Zuge der Digitalisierung Maßstab jedes wirtschaftlichen Handelns bleiben müsse. In diesem Sinne müsse der Einzelne selbst über seine Daten bestimmen dürfen. Die informationelle Selbstbestimmung habe dabei als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Persönlichkeit selbst grundrechtlichen Charakter. Eine Technik, die den Wert des Einzelnen missachtet und ihn wirtschaftlichen Faktoren unterordnet, würde unsere Gesellschaft um die Menschenwürde und unsere Persönlichkeitsrechte bringen. Die Folgen wären unabsehbar.
Technik ohne Datensicherheit entmenschlicht uns
Technische Innovationskraft sollte sich entfalten können. Sie muss aber im Einklang mit unseren gesellschaftlichen Werten stehen, damit diese auch in Zukunft unser Zusammenleben bestimmen. Gerade im digitalen Sicherheit ist Datensicherheit ein Garant für den Erhalt dieser Werte, die alle den Schutz der Persönlichkeitsrechte verfolgen. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist nicht zugunsten der technischen Möglichkeiten disponibel. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch wünschenswert und der gesellschaftlichen Entwicklung zuträglich. Eine reife Gesellschaft wird Datensicherheit und technische Innovation nicht als Antagonisten begreifen, sondern als partnerschaftliche Elemente.
Wer auch im Unternehmen die Datensicherheit auf einem hohen Level halten möchte, sollte über die Position eines Datensicherheitsbeauftragten nachdenken. Diese unterscheid sich in einigen Punkten von der Position des Datenschutzbeauftragten.
Artikel veröffentlicht am: 28. September 2017