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Google Adsense & DSGVO

Online-Werbung zu schalten ist in vielen Unternehmen eine gängige Marketing-Maßnahme. Eine Möglichkeit dies zu tun, bietet Google Adsense. Doch welche datenschutzrechtlichen Aspekte hängen damit zusammen?

2021-02-04

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Google Adsense & DSGVO

Für Websitebetreiber:innen ist es zielführend, außerhalb der eigenen Website Online-Werbung als eine Marketing-Maßnahme zu schalten. Dabei kann Google Adsense, die Werbeplattform von Google, eingesetzt werden. Jedoch werden zur genauen Aussteuerung zielgruppenspezifischer Werbung über Cookies und IP-Adresse personenbezogene Daten erfasst. Wir erläutern, was hierbei aus Sicht des Datenschutzes zu beachten ist.

 

 Was ist Google Adsense?

Google Adsense ist Teil einer Werbeplattform, die zu Google gehört und Website-Betreiber:innen ermöglicht, Werbung auf ihrer Website als Online-Marketing-Maßnahme einzubinden. Dadurch können Online-Shops, Nachrichtendienste und Blogs mit Werbeanzeigen versehen werden. Damit die Inhalte der Websites und den Anzeigen der Werbetreibenden zusammenpassen, wird die Werbung in einzelne Kategorien unterteilt und anhand dessen ausgewählt. Über die persönlichen Profile und des Surfverhaltens der Nutzer:innen wird dann interessensbezogene Werbung auf den jeweiligen Seiten ausgespielt.

Somit kann die Werbung zielgruppenspezifisch geschaltet werden. Basierend auf der Anzahl der Nutzer:innen, die dann die jeweilige Werbung sehen oder mit dieser interagieren, erzielen Website-Betreiber:innen, die die Werbung auf ihrer Website zulassen, entsprechend Umsatz. Die Klickkosten werden von den Anzeigenschalter:innen, die Google AdWords Kunden:innen sind, bezahlt und gehen teilweise an Google und teilweise an den/die Website-Betreiber:in. Auch ist es möglich, verschiedene Anzeigentypen, wie beispielsweise unterschiedliche Größen, Bild- oder Textanzeigen, Banner- oder Linkwerbeblöcke, zu schalten.

 

Google Adsense & Datenschutz: Warum ist Adsense aus datenschutzperspektive problematisch?

Google Adsense und der Datenschutz stehen sich konfliktär gegenüber. Wenn Google Adsense eingebunden wird, wird durch Google ein Cookie hinterlegt, der die IP-Adresse an Google übermittelt. Doch nicht nur die IP-Adresse wird dabei abgefragt, auch das Nutzerverhalten im Internet und personenbezogene Daten werden analysiert. Bereits das wäre zunächst erstmal nicht DSGVO-konform. Außerdem gibt es hier keine Möglichkeit der Anonymisierung, wie bei Google Analytics. Gerichtlich ist die Frage nach der Verantwortlichkeit bei Google Adsense und Datenschutz noch nicht geklärt, jedoch sind laut Datenschutzaufsichtsbehörde die Websitebetreiber:innen zunächst rechtlich verantwortlich.

 

Google Adsense datenschutzkonform einsetzten

Auch, wenn Google Adsense einige datenschutzrechtliche Problematiken aufweist, bedeutet dies nicht, dass der Targeting- und Tracking-Dienst nicht verwenden werden darf. Für jene Online-Dienste, die damit Werbeeinnahmen erziehen, gilt es dennoch einige wichtige datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Damit Google Adsense möglichst datenschutzkonform eingesetzt werden kann, sollte Folgendes beachtet werden:

Die Cookie-Zustimmung

Die Cookie-Zustimmung bzw. die Nutzereinwilligung kann durch einen eingebauten Cookie-Banner mit einer Opt-Out-Option in Bezug auf einzelne Cookies oder für alle Cookies der Werbezwecke eingeholt werden.

 Aufklärung der Nutzer:innen und Einbindung in die Datenschutzerklärung

Damit Nutzer:innen über die Verarbeitung personenbezogener Daten richtig informiert werden, ist dringend zu empfehlen, in der Datenschutzerklärung auf den Einsatz von Google Adsense hinzuweisen. Mittels der Datenschutzerklärung sollten Nutzer:innen konkret und in einfacher Sprache über die Verwendung von Google Adsense aufgeklärt und damit über die Datenverarbeitung seitens Google sowie etwaige Widerspruchsmöglichkeiten informiert werden.

 Information zu Widerspruchsmöglichkeiten

Legen Nutzer:innen Widerspruch gegen entsprechende Datenerhebungen ein, dann sollte darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung der Website gegebenenfalls nur mit Einschränkungen genutzt werden kann. Widerspruch kann bei folgengden Aspekten erhoben werden:

  • Deaktivierung personalisierter Anzeigen bei Google
  • Cookie-Deaktivierung über den Browser

 

Datenschutzerklärung für Google Adsense

Durch die Einbindung der Information über Google Adsense wird den Nutzer:innen aufgezeigt, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden. Seit 2015 verpflichtet Google Websitebetreiber:innen, auch über Cookie-Hinweise Nutzer:innen über die Erhebung und Verwendung der Daten zu informieren. Damit sowohl Google Adsense eingebunden werden kann und gleichzeitig die Vorgaben der DSGVO umgesetzt werden, sollten diese Dinge in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden:

  • Was ist Google Adsense
  • Google Adsense verwendet Cookies, die auf dem PC gespeichert werden und Daten bei der Nutzung analysieren
  • Analyse der Klicks auf Anzeigen über Web Beacons
  • Datenübermittlung an Google, Server in den USA
  • Gesammelte Informationen von Google können an Dritte weitergegeben werden
  • Cookies können deaktiviert werden mit Folge, dass diese Website nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden kann


Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 04.02.2021

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

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