Metaversum: Was ist das?
Metaversum beschreibt wörtlich einen virtuellen Raum jenseits des Universums. Man kann es als eine neuartige Erfahrungsebene durch Verschmelzung der physischen und der virtuellen Welt in eine Art 3D-Internet beschreiben. Die Idee ist nicht neu. Schon 1985 gab es mit dem Spiel Habitat erste Ansätze. 2003 ging dann das bisher erfolgreichste Metaverse online: In dem Onlinespiel Second Life konnten User virtuelle Abbilder, sogenannte Avatare, kreieren und sich damit durch eine virtuelle Welt bewegen, mit anderen kommunizieren oder in virtuellen Filialen echter Unternehmen einkaufen.
Heutige Entwicklungen wie das Facebook Metaversum gelten deshalb als Second Life Nachfolger. In Verbindung mit dem Metaverse fallen häufig Begriffe wie „Virtual Reality“ (VR), „Augmented Reality“ (AR) und „Mixed Reality“ (MR). All das sind Techniken, mit denen man versucht, Realität und Virtualität zu verbinden. Auch das Thema Hardware spielt eine Rolle. Oftmals wird spezielles Zubehör wie VR-Brillen oder Headsets benötigt. Und auch Blockchain Währungen wie NFTs oder Bitcoins stehen mit dem Metaversum in direkter Verbindung.
Generell klingt diese virtuelle Welt noch nach Zukunftsmusik. Allerdings ist das Thema bereits in der Gesellschaft angekommen und die Metaversum-Bedeutung wächst. Das wiederum wirft rechtliche und politische Fragen auf.
Der allgemeine Rechtsrahmen im Metaversum
Vorkommnisse und Individualitäten jeglicher Art sind in Deutschland juristisch klar geregelt. Auch in der virtuellen Welt, wie beispielsweise in sozialen Netzwerken, gibt es mittlerweile gesetzliche Regelungen. Das Metaverse bringt allerdings eine ganz neue Ebene mit in das Thema.
Denn welches Recht legt die Regelungen beim Kauf eines virtuellen Grundstücks in einer virtuellen Welt mit Blockchain Währungen fest? Gibt es hierfür überhaupt einen rechtlichen Rahmen? Auch strafrechtlich tauchen hier zunehmend mehr Fragezeichen auf: Denn wie kann in einem virtuellen Universum mit Beleidigung oder sogar sexueller Belästigung umgegangen werden? Die Liste rund um das Metaverse Recht ist lang.
Das Kernproblem beim Metaverse Recht: Die virtuelle Welt soll grundsätzlich allen Menschen überall auf der Welt offenstehen. Um einen Rechtsrahmen zu schaffen, müssten die Rechtsvorgaben verschiedener Länder berücksichtigt werden. Das könnte allerdings dazu führen, dass sich am Ende niemand dafür verantwortlich fühlt, Rechtssicherheit zu schaffen.
Kommentar von Prof. Dr. Boris Paal
„Mit dem Metaversum werden Datenschutz- und IT-Sicherheitsthemen sowie damit verbundene Rechtsfragen weiter an Bedeutung gewinnen – und voraussichtlich sogar in eine neue Dimension gehoben werden.“
Einen ausführlicheren Beitrag von Prof. Dr. Boris Paal finden Sie hier.
Datenschutz im Metaversum
Einen ausführlicheren Beitrag von Prof. Dr. Boris Paal finden Sie hier.
Auch im Datenschutzrecht stellt sich die Frage, ob die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)im Metaversum anwendbar ist. In Art. 3 DSGVO wird der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO beschrieben. In Deutschland und der EU ist dieser klar abgesteckt – aber gilt dieser auch im Rahmen des Metaversums? Wenn davon ausgegangen wird, dass die DSGVO in sachlicher Hinsicht im Metaversum Anwendung findet, kann man voraussagen, dass es verstärkt um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
Personenbezogene Daten
Hierbei spielt die direkte oder indirekte Identifizierbarkeit einer Person (Art. 4 Nr.1 DSGVO) eine wichtige Rolle. Eine Studie des Nature Magazine (2020) hat in diesem Zuge herausgefunden, dass 95 % der Testpersonen anhand einer 5-minütigen Aufzeichnung ihrer Körperbewegungen identifiziert werden konnten. In diesem Fall wird ein personenbezogenes Datum erhoben. Hier müsste in der Theorie also die DSGVO umgesetzt werden.
Datenverarbeitung
Zudem erlangt die Datenverarbeitung im Metaversum eine neue Dimension. So werden Aufzeichnungen und Auswertungen des Verhaltens und psychischer, beziehungsweise physischer Reaktionen erhoben. Auch automatische Gesichtserkennungs-Software findet hier Anwendung.
Das fällt theoretisch unter die Verarbeitung besonders sensibler biometrischer (Art. 4 Nr. 14 DSGVO) oder gesundheitsbezogener Daten (Art. 4 Nr. 15 DSGVO) mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen nach Art. 9 DSGVO. Auch das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) oder das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sind im Metaversum relevant.
Metaversum und Datenschutz: Brauchen wir eine Meta-DSGVO?
Die große Frage ist also: Gibt es einen Anpassungs- beziehungsweise Konkretisierungsbedarf im Datenschutzrecht und wie kann dieser sinnvoll und praxisnah umgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt dabei ist sicher die Entwicklung (international) einheitlicher Standards, um eine tatsächliche Grundlage für eine mögliche „DSGVO im Metaversum“ zu schaffen. Noch existieren keine rechtlichen Grundlagen, die im Bereich des Metaversums klar durchgesetzt werden können. Allerdings ist die Politik gefordert – in Anbetracht der Tatsache, wie schnell sich das Metaversum entwickelt und zu Teilen bereits in der Gesellschaft angekommen ist – schnellstmöglich einen rechtlichen und vor allem einen datenschutzrechtlichen Rahmen zu schaffen.
FAQ zum Metaversum
Was ist das Metaversum?
Da das Metaverse noch in der Entstehung ist und sich ständig verändert, ist eine allgemeingültige Metaversum-Definition schwer zu finden. Grundsätzlich versteht man unter einem Metaversum jedoch eine immersive, virtuelle Welt, die eine Erweiterung der physischen Realität darstellt.
Innerhalb des Metaversums können Menschen als Avatare miteinander und mit Unternehmen interagieren. Das Meta Verse verbindet verschiedene Technologien wie AR, VR, künstliche Intelligenz, Blockchain und das Internet. Für viele gilt das Metaversum als Weiterentwicklung des Internets
Welche Metaversen gibt es?
Es gibt mittlerweile eine wachsende Zahl an Metaversen. Verschiedene Unternehmen wie Facebook, Microsoft oder Spielehersteller arbeiten an Metaversum-ähnlichen Plattformen.
Wie kommt man ins Metaversum?
Wie der Metaverse Zugang funktioniert, hängt von der jeweiligen Plattform ab. In der Regel ist eine Registrierung notwendig. Einige Anbieter setzen für den Metaversum Login außerdem den Besitz einer Kyrpto-Wallet oder von Metaverse-Coins voraus.