Das Metaversum ist seit einigen Monaten nicht mehr aus den Schlagzeilen wegzudenken. Je präsenter es wird, desto mehr stellt sich die Frage, wie es um den Datenschutz im Metaverse steht. Gibt es für das Metaversum einen Rechtsrahmen oder gelten dort ähnliche Rechte wie außerhalb des Metaversums?
Metaversum: Das sind die Basics
Metaversum beschreibt wörtlich einen virtuellen Raum jenseits des Universums. Man kann es als eine neuartige Erfahrungsebene durch Verschmelzung der physischen und der virtuellen Welt in eine Art 3D-Internet beschreiben. In Verbindung mit dem Metaverse fallen besonders häufig Begriffe wie „Virtual Reality“ (VR), „Augmented Reality“ (AR) und „Mixed Reality“ (MR). All das sind Techniken, mit denen man versucht, Realität und Virtualität zu verbinden. Auch das Thema Hardware spielt hierbei eine Rolle. Oftmals werden spezielle Gerätschaften, wie sogenannte VR-Brillen oder Headsets benötigt. Und auch Blockchain Währungen wie NFTs oder Bitcoins stehen mit dem Metaversum in direkter Verbindung. Generell klingt das Thema noch nach Zukunftsmusik, ist aber bereits stärker in der Gesellschaft angekommen, als auf den ersten Blick zu vermuten ist. Das wiederum wirft die Frage nach dem rechtlichen Rahmen auf.
Der Rechtsrahmen im Metaversum
Die Rechtslage in Deutschland ist, um es kurz zu sagen, klar. Vorkommnisse und Individualitäten sind jeglicher Art sind juristisch geregelt. Auch in der virtuellen Welt, wie beispielsweise in sozialen Netzwerken, gibt es mittlerweile gesetzliche Regelungen. Das Metaverse bringt allerdings eine ganz neue Ebene mit in das Thema. Denn welches Recht legt die Regelungen beim Kauf eines virtuellen Grundstücks in einer virtuellen Welt mit Blockchain Währungen fest? Gibt es hierfür überhaupt einen rechtlichen Rahmen. Auch strafrechtlich tauchen hier zunehmend mehr Fragezeichen auf. Denn wie kann in einem virtuellen Universum mit Beleidigung oder sogar sexueller Belästigung umgegangen werden? Die Liste zu rechtlichen Fragestellungen ist lang.
Kommentar von Prof. Dr. Boris Paal
„Mit dem Metaversum werden Datenschutz- und IT-Sicherheitsthemen sowie damit verbundene Rechtsfragen weiter an Bedeutung gewinnen – und voraussichtlich sogar in eine neue Dimension gehoben werden.“
Einen ausführlicheren Beitrag von Prof. Dr. Boris Paal finden Sie hier.
Die datenschutzrechtliche Perspektive im Metaversum
Auch im Datenschutzrecht stellt sich die Frage, ob die DSGVO im Metaversum anwendbar ist. In Art. 3 DSGVO wird der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO beschrieben. In Deutschland und der EU ist dieser klar abgesteckt - aber gilt dieser auch im Metaversum? Wenn davon ausgegangen wird, dass die DSGVO in sachlicher Hinsicht im Metaversum Anwendung findet, kann man voraussagen, dass es verstärkt um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Hierbei spielt die direkte oder indirekte Identifizierbarkeit einer Person (Art. 4 Nr.1 DSGVO) eine wichtige Rolle. Eine Studie des Nature Magazine (2020) hat in diesem Zuge herausgefunden, dass 95 % der Testpersonen anhand einer 5-minütigen Aufzeichnung ihrer Körperbewegungen identifiziert werden konnten. In diesem Fall wird ein personenbezogenes Datum erhoben. Hier müsste in der Theorie also die DSGVO umgesetzt werden.
Zudem erlangt die Datenverarbeitung im Metaversum eine neue Dimension. Einerseits werden Aufzeichnungen und Auswertungen des Verhaltens und psychischer, beziehungsweise physischer Reaktionen erhoben. Auch automatische Gesichtserkennungs-Software findet hier Anwendung. Das fällt theoretisch unter die Verarbeitung besonders sensibler biometrischer (Art. 4 Nr. 14 DSGVO) oder gesundheitsbezogener Daten (Art. 4 Nr. 15 DSGVO) mit erhöhten Rechtmäßigkeitsanforderungen nach Art. 9 DSGVO. Auch das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) oder das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sind im Metaversum relevant. Die große Frage ist also: Gibt es einen Anpassungs-, beziehungsweise Konkretisierungsbedarf im Datenschutzrecht und wie kann dieser sinnvoll und praxisnah umgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt dabei ist sicher die Entwicklung (international) einheitlicher Standards, um eine tatsächliche Grundlage für eine mögliche „DSGVO“ im Metaversum zu schaffen.
Generell gibt es, Stand jetzt, noch keine rechtlichen Grundlagen, die im Bereich des Metaversums klar durchgesetzt werden können. Allerdings sollte in Anbetracht der Tatsache, wie schnell sich das Metaversum entwickelt und zu Teilen bereits in der Gesellschaft angekommen ist, schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass auch hier ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird. Auch datenschutzrechtlich.
Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 25.08.2022