Business Meeting aus der Vogelperspektive

Beratungsförderung im Datenschutz

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung Ihrer BAFA-Förderung. Sichern Sie sich Ihren Zuschuss!

  • Über 2.000 Kunden in Deutschland und Europa
  • Team von 80+ Fachexperten
  • DEKRA- und TÜV-zertifiziertes Expertenteam

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Aus Fehlern lernt man – auch im Datenschutz. Doch um zu verhindern, dass Unternehmen an offenkundigen Fehlern scheitern, fördern Bund und Länder die Mittelstandsberatung durch fachkundige oder zertifizierte Beratungen.

Eine korrekte Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen ist aufgrund der Komplexität des Themas häufig nur schwer mit eigenen Kapazitäten abzudecken. Sich beratende Unterstützung eines externen Partners zu suchen, kann dabei helfen, Kosten zu verringern und Datenschutzmaßnahmen pragmatisch umzusetzen. Um die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen zu fördern, stellen Bund und Länder unterschiedliche Förderzuschüsse zur Verfügung.

Eine Möglichkeit, die externe Datenschutzberatung durch Experten fördern zu lassen und somit anfallende Kosten weiter zu minimieren, ist die sogenannte BAFA-Förderung. Welche Fördermittel bestehen für eine Datenschutzberatung? Wer kann die BAFA-Förderung erhalten? Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema BAFA-Datenschutz-Förderung und unterstützen Sie bei der Antragserstellung für die Beratungsförderung.

Was bedeutet BAFA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Jungunternehmen und etablierten Unternehmen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen Zuschüsse erhalten, damit die Inanspruchnahme einer Beratung ermöglicht werden kann.

Welche BAFA-Fördermittel für den Datenschutz gibt es?

Die Leistungen einer Beratungsförderung sind vielfältig – auch im Bereich Datenschutz ist ein Förderzuschuss möglich. So fördert BAFA beispielsweise das Honorar eines externen Beraters, dessen Reisekosten und weitere Auslagen. Auch Teile der Leistungen, die datenschutzexperte.de im Bereich Datenschutz anbietet, wie die Bestellung eines externen Datenschutzexperten, sind förderfähig. Zuschüsse für eine Beratungsförderung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

Wer erhält die BAFA-Förderung?

Förderfähig sind unter anderem Unternehmen, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. 
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA richtet sich in erster Linie an: 

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind

  • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter)

Darüber hinaus müssen die Unternehmen für einen Förderzuschuss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
  • Entsprechung der EU-Mittelstandsdefinition für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)

Die Kennzahlen von KMUs hat die Europäische Kommission folgendermaßen definiert:
 

Unternehmensgröße

Zahl der Mitarbeiter

 

Umsatz Euro/Jahr

 

Bilanzsumme Euro/Jahr

kleinst/mikro

max. 9

ODER

max. 2 Mio.

ODER

max. 2 Mio.

klein

max. 49

ODER

max. 10 Mio.

ODER

max. 10 Mio.

mittel

max. 249

ODER

max. 50 Mio.

ODER

max. 43 Mio.

​​​​​​​Welche Richtlinien gelten für „Unternehmen in Schwierigkeiten“?

Wenn es sich um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt, sind die „Voraussetzungen […] der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung […]“ zu erfüllen (siehe offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission). Das bedeutet, dass das Unternehmen kurz- oder mittelfristig zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen ist, wenn der Staat nicht eingreift. Zu diesen Voraussetzungen gehören also:

  • mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen (bei einer GmbH)

  • mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmitteln ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen (bei Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften)

  • ein Insolvenzverfahren oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag des Gläubigers ist gegeben

  • das Unternehmen hatte in denen vergangenen beiden Jahren einen Verschuldungsgrad über 7,5 und ein Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0

Wer ist von der BAFA-Förderung ausgeschlossen?

Unabhängig vom Beratungsbedarf erhalten bestimmte Unternehmen keinen Zuschuss für Beratungsförderung. Es handelt sich dabei um folgende Fälle:

  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung tätig sind oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen

  • Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben

  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen

  • Unternehmen, die andere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gem. Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, beraten, erhalten ebenfalls keine Fördermittel

Wieso die Leistungen mithilfe von datenschutzexperte.de fördern lassen?

  1. Attraktiver Kostenvorteil. Die BAFA-Förderung unterstützt unterschiedliche Beratungsleistungen wie die datenschutzrechtliche Betreuung durch datenschutzexperte.de. Durch den Datenschutz-Förderzuschuss lassen sich die Kosten der einzelnen Leistungspakete minimieren.

  2. Zertifizierte Datenschutzexperten. Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen unsere zertifizierten Datenschutzexperten Sie dabei, dass der Datenschutz in Ihrem Unternehmen eingehalten wird und Sie können ungestört Ihrem Tagesgeschäft nachgehen. Sie müssen also nicht erst selbst einen Datenschutzexperten schulen und stellen.

  3. Dank unserer tiefen Branchenexpertise ist der Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen gewährleistet und das Risiko einer Datenschutzverletzung wird minimiert.

Wie erfolgt die Förderung und in welcher Höhe?

Die Höhe des Zuschusses für die Beratungsförderung orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Unternehmensstandort in den einzelnen Bundesländern.

Unternehmensart

Bemessungsgrundlage

Region

Fördersatz

Maximaler Zuschuss

Junge Unternehmen
(nicht länger als 2 Jahre am Markt)

  • 4.000 EUR
  • neue Bundesländer
  • Region Lüneburg
  • Sonstige
  • 80%
  • 60%
  • 50%
  • 3.200 EUR
  • 2.400 EUR
  • 2.000 EUR
  • Bestandsunternehmen
    (ab dem 3. Jahr nach Gründung)
  • 3.000 EUR
  • neue Bundesländer
  • Region Lüneburg
  • Sonstige
  • 80%
  • 60%
  • 50%
  • 2.400 EUR
  • 1.800 EUR
  • 1.500 EUR
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • 3.000 EUR
  • Alle Standorte
  • 90%
  • 2.700 EUR

Wir unterstützen Sie beim Antrag für die BAFA-Förderung

Wir unterstützen Sie nicht nur bei vielseitigen Fragen im Bereich Datenschutz, sondern holen darüber hinaus auch die maximale Förderung für Sie heraus! Die Dauer des Antragsprozesses beträgt in der Regel rund 1 bis 2 Wochen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Um die BAFA-Förderung zu erhalten, muss eine Antragsstellung online über die Antragsplattform des BAFA erfolgen. Dort wird der Antrag von der Leitstelle geprüft. Der Antragssteller wird anschließend über das Ergebnis dieser Prüfung informiert.

Wichtig: Eine rückwirkende Förderung durch das BAFA ist ausgeschlossen.


Nützliche Links

Laden Sie sich hier die offizielle Infobroschüre des BMWi herunter:

Informationsbroschüre des BMWi

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Antrag für BAFA-Förderung: 

Zur Antragsstellung

Portrait von Herrn Dominik Fünkner
Unser Team

Wir stehen Ihnen zur Seite

Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.

Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)

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