Datenschutzbeauftragter, extern oder intern? Diese Frage stellen sich seit Inkraftreten der DSGVO immer mehr Unternehmen. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe ist die Antwort auf diese Frage nicht immer ganz einfach. Beide Varianten - der interne wie der externe Datenschutzbeauftragte - haben bestimmte Vor- und Nachteile. In unserem Video klären wir Sie darüber auf.
Video "Datenschutzbeauftragter - extern oder intern" im Wortlaut
Datenschutzbeauftragter – intern oder extern?
Wer sich diese Frage stellt, muss erst einmal wissen, was ein interner bzw. externer Datenschutzbeauftragter ist und wie sich die beiden Varianten unterscheiden.
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist in einem Unternehmen bereits angestellt. Neben dem Datenschutz nimmt er weitere Aufgaben im Unternehmen wahr und genießt besonderen Kündigungsschutz.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist in der Regel ein Volljurist und hat eine umfassende Datenschutz-Schulung durchlaufen. Als Dienstleister konzentriert er sich ausschließlich auf die datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen.
Was sind die Vorteile eines internen Datenschutzbeauftragten?
Der Vorteil eines internen Datenschutzbeauftragten ist, dass er die Abläufe eines Unternehmens kennt. Im Gegensatz zum externen Datenschutzbeauftragten muss er sich nicht erst einen Überblick über die Unternehmensprozesse verschaffen.
Allerdings muss ein interner Datenschutzbeauftragter in Hinblick auf die teilweise komplexen Datenschutzgesetze erst umfassend geschult werden. Das kann hohe Kosten für das Unternehmen nach sich ziehen. Zudem haftet das das Unternehmen, wenn es zu einer Datenpanne kommen sollte. Vor allem für kleinere Unternehmen ist es schwieriger, einen betrieblichen Datenschutzexperten umfassend zu schulen.
Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
Ein zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter hat allerdings den Vorteil, dass er als erfahrener Jurist dem Unternehmen einen Mehrwert bietet: Er kennt alle Datenschutzgesetze und kann das Unternehmen individuell beraten und sich um die Mitarbeiterschulung kümmern. So wird die Gefahr einer Datenpanne minimiert und das Unternehmen kann ungestört seinem Tagesgeschäft nachgehen.
Zwar kann der Nachteil eines externen Datenschutzbeauftragten sein, dass dieser sich zuerst in die Betriebsprozesse des jeweiligen Unternehmens einarbeiten muss. Allerdings hat er auch noch weitere Vorteile: Der externe Datenschutzbeauftragte verfügt im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten nicht über einen gesetzlich festgeschriebenen erweiterten Kündigungsschutz. Zudem hat das Unternehmen einen transparenten und nachvollziehbaren Vertrag über die Tätigkeiten und Kosten des externen Datenschutzbeauftragten.