Artikel 15 EU-DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;

    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

  2. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 4 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

  3. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

  4. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Kommentar zu Artikel 15 EU-DSGVO

Was sagt Art.15 DSGVO aus?


Art.15 DSGVO regelt in vier Absätzen das Auskunftsrecht des Betroffenen.

Das Auskunftsrecht besteht aus zwei Stufen: Zunächst geht es um die Auskunft, ob personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet werden. Steht diese Verarbeitung fest, kann der Betroffene folgende Auskünfte verlangen:

  • Verarbeitungszwecke

  • Kategorien personenbezogener Daten

  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

  • Verarbeitungsdauer oder Kriterien der Festlegung für die Dauer soweit möglich

  • Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch

  • Beschwerderecht bei einer Behörde

  • Herkunft der Daten

  • automatisierte Entscheidungsfindung, angewendete Verfahren und Folgen

  • Garantien nach Artikel 46 bei Drittlandkontakten/ Übermittlungen an internationale Organisationen

Der Verantwortliche stellt eine Kopie der Daten zur Verfügung, beziehungsweise übermittelt sie in einem gängigen elektronischen Format.

Das Auskunftsrecht findet Grenzen in Rechten und Freiheiten anderer Personen.

Welche Folgen ergeben sich aus Art. 15 DSGVO?


Das Auskunftsrecht ist ein wichtiges Betroffenenrecht. Zur Einhaltung der Datenschutzkonformität müssen Unternehmen ein Datenschutzkonzept und Bearbeitungsroutinen entwickeln, damit sie den Anfragen von Betroffenen nachkommen können. Um ein Konzept zu entwickeln, empfehlen wir ein Datenschutzaudit, das in die professionelle Entwicklung eines Konzeptes einmünden kann.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr