EUR-Lex und EU-DSGVO
EU-DSGVO: Ohne finanzielle Belastungen in die Zukunft
Kostentransparente Lösungen für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.
EU-DSGVO: Ohne finanzielle Belastungen in die Zukunft
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Am 25. Mai 2018 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) für den gesamten Bereich der europäischen Union bindendes Recht. Zum ersten Mal wurde abseits von der Umsetzung entsprechender europäischer Richtlinien ein standardisierter EU-Datenschutz direkt verwirklicht. Wer sich als Unternehmer selbst mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen möchte, sollte daher wissen, wo und wie er Zugang zu entsprechender EU-Gesetzgebung im Internet erhält. Es lohnt sich an dieser Stelle EUR-Lex etwas genauer anzuschauen.
EUR-Lex ist nach eigener Aussage auf der entsprechenden Homepage der Zugang zum EU-Recht. Man gelangt über EUR-Lex zur EU-DSGVO. Das ist aber nicht alles. Wer sich allgemein mit europäischen Richtlinien und Verordnungen auseinandersetzen sowie deren Inhalt selbst nachlesen möchte, kann über die Internetseite eur-lex.europa fündig werden.
EUR-Lex wurde als Datenbank eingerichtet, um im Bereich der gesamten EU den Zugriff auf EU-rechtlich relevante Dokumente zu ermöglichen. Die Datenbank wird täglich aktualisiert und ist in 24 Amtssprachen möglich. Unter anderem lässt sich auf folgende Inhalte zugreifen:
Insgesamt ist zurzeit der Zugriff auf über 3 Millionen Einträge möglich. Wenn man sich über einen sogenannten EU-Login registriert, ist der Zugriff auf weitere EU-Services möglich.
Man erhält über diese offizielle Datenbank der EU einen kostenlosen Zugriff auf die Original-Dokumente in Gesetzgebung sowie Rechtsprechung in der gewünschten Amtssprache. Nicht nur im Bereich der EU-Datenschutzgrundverordnung kann es sinnvoll sein, sich einmal aus 1. Hand über den Inhalt der entsprechenden Verordnung zu informieren. Darüber hinaus ermöglicht EUR-Lex auch viele Querverweise auf andere Dokumente, die mit dem gewünschten Gesetzestext in Verbindung stehen.
Was konkret die Suche auf EUR-Lex nach der EU-DSGVO angeht, ist es besonders interessant, sich auch einmal mit den Gründen für dieses Gesetzgebungsvorhaben auseinanderzusetzen. Diese sind dem eigentlichen Gesetzestext vorangestellt. Der 1. Satz dieser Abwägungen lautet: Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von Daten ist ein Grundrecht. Bereits aus diesem 1. Satz wird klar, dass es bei der EU-Datenschutzgrundverordnung vor allem um die Stärkung der Betroffenen geht. Unter diesem Gesichtspunkt wurden die verschärften Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie die gestärkten Informationsrechte der Betroffenen auf der anderen Seite besser nachvollziehbar. Auch trägt ein Blick in das Originaldokument dazu bei, sich detaillierter mit der EU-Datenschutzgrundverordnung auseinanderzusetzen und die entsprechenden erforderlichen Anpassungen im eigenen Unternehmen umzusetzen.
Sie gelangen leicht über EUR-Lex zur EU-DSGVO. Dabei ist in erster Linie eine komfortable Schnell-Suchfunktion mit den Möglichkeiten Freitext, CELEX-Nummern oder weiteren Elementen hilfreich. EUR-Lex bietet über sogenannte Deskriptoren die Möglichkeit, nach bestimmten Arten von Dokumenten zu suchen. Deskriptoren sind Abkürzungen in Buchstabenform, die bestimmten Bereichen mit arabischen Ziffern zugeordnet sind. Aus einer Tabelle lässt sich mit den Bereichen und Deskriptoren die sogenannte Celex-Nummer eines Dokuments genau bestimmen. Mit der Celex-Nummer lässt sich gezielt auf ein ganz bestimmtes Dokument zugreifen. So gelangt man etwa über den Bereich 3 und den Deskriptor R in den Bereich der gesamten Verordnungen auf EU-Ebene. Gibt man zum Beispiel in der freien Textsuche 3 R und das Stichwort Datenschutz ein, findet schnell man über EUR-Lex zur EU-DSGVO. Die Celex-Nummer der entsprechenden Verordnung heißt 32016R0679.
Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.
Dominik Fünkner
(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)
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