Artikel 21 EU-DSGVO: Widerspruchsrecht

  1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  2. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

  3. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

  4. Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.

  5. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  6. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Kommentar zu Art. 21 EU-DSGVO

Was sagt Art. 21 DSGVO aus?


Art. 21 DSGVO definiert in sechs Absätzen das Widerspruchsrecht von Betroffenen.

In bestimmten Fällen räumt die DSGVO Betroffenen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein:

1. Erfasst sind Daten, die nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f (Verarbeitung im öffentlichen Interesse oder zur Wahrung der Interessen Dritter) erfolgen. Auch Profiling ist angesprochen.

2. Die verarbeiteten Daten dienen der Direktwerbung (auch Profiling).

Die Ausübung des Widerspruchsrechts führt dazu, dass die Daten zu dem bekannten Zweck nicht weiterverarbeitet werden. Sind Daten betroffen, die nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e und f verarbeitet wurden, unterliegt das Widerspruchsrecht des Betroffenen einer Interessenabwägung mit schutzwürdigen Interessen des Verantwortlichen. Das Widerspruchsrecht findet hier auch seine Grenze, wenn die Verarbeitung im Kontext eigener Rechtsansprüche des Verantwortlichen erfolgt.

Betroffene sind spätestens beim ersten Kommunikationsvorgang mit den Verantwortlichen in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Werden Dienste der Informationsgesellschaft genutzt, kann das Widerspruchsrecht automatisiert ausgeübt werden. Der Betroffene darf auch der Verarbeitung von Daten widersprechen, die nach Art. 89 Abs. 1 zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken, beziehungsweise im Rahmen statistischer Zwecke erfolgt. Begrenzt wird die Ausübung des Widerspruchsrechts hier bei einer Verarbeitung, die eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Welche Folgen ergeben sich aus Art. 21 DSGVO?


Sowohl die strukturierte und standardisierte Information zum Widerspruchsrecht als auch die Umsetzung der Ausübung müssen von unternehmerischer Seite vorbereitet und installiert werden. Wir empfehlen Ihnen eine Datenschutzberatung, um weitere Details im Kontext von Art. 21 DSGVO zu klären.

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