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Datenschutzerklärung Websites

Vermeiden Sie Fehler in der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite und nutzen Sie unsere Vorlagen

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Zum Datenschutzerklärungs-Generator

Datenschutzerklärungen auf Unternehmenswebsites sind in der Ausgestaltung rechtlich sehr anspruchsvoll.  Fehler können hier vor allem zu Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden führen. Ob fehlerhafte Datenschutzerklärungen zudem auch wettbewerbsrechtlich abmahnungsfähig sind, ist in der DSGVO nicht eindeutig geregelt. Deutsche Gerichte haben hierzu widersprüchliche Urteile erlassen. Potenziell können demnach auch kostspielige Abmahnungen durch Wettbewerber drohen.. Die entsprechenden Datenschutzerklärungen müssen daher inhaltlich und formal immer auf dem neuesten Stand sein, denn nur so kann verhindert werden, dass hierdurch eine Angriffsfläche für Aufsichtsbehörden und Konkurrenten geboten wird.

Datenschutzerklärung auf der Website – darum geht es

Mit der Erklärung zum Datenschutz beschreiben Unternehmen explizit auf ihrer Website, wie sie mit den personenbezogenen Daten ihrer Nutzer umgehen. Der Betreiber einer Webseite muss unter anderem darüber Auskunft geben,

  • wer der Verantwortliche der Verarbeitung ist,
  • wer der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist, sofern ein solcher benannt wurde,
  • welche Rechte den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen zustehen,
  • ob, in welchem Umfang, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Die Datenschutzerklärung muss außerdem mit nur einem Klick von jeder Unterseite der Webseite erreichbar sein und in allgemein verständlicher Form vorliegen. Es bestehen unter Umständen Widerspruchsrechte der betroffenen Personen, auf welche hinzuweisen ist.

Wer braucht eine Datenschutzerklärung?

Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO legen fest, dass jeder Websitebetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Website erhebt, übermittelt, verarbeitet oder anderweitig nutzt, die Websitebesucher im Rahmen einer Datenschutzerklärung darüber informieren muss. Die Datenschutzerklärung muss dafür einfach verständlich und in einer klaren Sprache verfasst werden. Die DSGVO Datenschutzerklärung muss dementsprechend in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form vorliegen.

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5 Datenschutztipps für Ihre Website

Datenschutzerklärungen für bestimmte Anwendungen

Wer zu geschäftsmäßigen Zwecken Social-Media-Präsenzen wie eine Facebookseite erstellt, sollte sichergehen, dies datenschutzrechtlich konform zu tun. Geschäftsmäßig ist in diesem Sinne jedes Verhalten, um den Absatz des eigenen Geschäfts zu steigern. Neben einem Impressum auf der eigenen Website heißt das vor allem, auch eine Datenschutzerklärung einzubinden, in der auf alle Social-Media-Präsenzen und auf die konkrete Nutzung der einzelnen Social-Media-Tools verwiesen wird. Wir empfehlen daher, auf Ihrer FB-Seite oder anderen Social-Media-Seiten auf eine separate Datenschutzerklärung (DSE) zu Facebook oder einer entsprechenden Plattform zu verlinken – dies kann beispielsweise eine Verlinkung auf die ausführliche DSE auf Ihrer Website sein, die einen eigenen Abschnitt zu dem entsprechenden sozialen Netzwerk beinhalten sollte. Je nach Umfang der Datenschutzerklärung der Website ist es aus Transparenzgründen empfehlenswert, die Datenschutzerklärung auf einer eigenständigen Unterseite abzubilden (z. B. eine Seite mit einer Facebook-Datenschutzerklärung) und von den Social-Media-Tools auf diese zu verlinken.

Datenschutzerklärung leicht erstellen mit Proliance 360

Im Rahmen des digitalen Datenschutzaudits der Datenschutzsoftware Proliance 360 durchlaufen Sie verschiedene Unternehmensprozesse, welche sich unter anderem auch auf Ihre Website und den Umgang Ihres Unternehmens mit den personenbezogenen Daten Ihrer Nutzer beziehen. Anhand den von Ihnen getätigten Angaben erstellt die Software eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte, individuelle Datenschutzerklärung, die Sie auf Ihrer Website einbinden können.  

Darüber hinaus bieten wir Ihnen als Kunden weitere branchenspezifische Datenschutzvorlagen. Wenn datenschutzexperte.de für Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter fungiert, so beraten wir Sie gerne bei Unklarheiten und entwickeln mit Ihnen gemeinsam auf Wunsch ein strukturiertes Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen.

Beachten Sie, dass eine korrekte Datenschutzerklärung nicht nur verpflichtend ist, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann. Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird und erhöhen Sie so die Vertrauenswürdigkeit Ihres Unternehmens. Denn während sich Fehler gerade bei der Datenschutzerklärung auch in der öffentlichen Meinung sehr negativ auswirken, schaffen besondere Bemühungen um den Datenschutz mehr Vertrauen bei den Nutzern.

Mit Proliance 360 sind Sie Ihrer Konkurrenz ohne großen Aufwand und Kapitaleinsatz einen Schritt voraus. Dabei zahlt sich frühes Handeln langfristig aus. Lassen Sie sich gerne unverbindlich zu unseren Datenschutzlösungen beraten.

Konsequenzen bei Verstößen

Laut DSGVO braucht jede Website, die personenbezogene Daten erhebt, übermittelt, verarbeitet oder anderweitig nutzt, eine Datenschutzerklärung. Wenn Websitebetreiber auf eine Datenschutzerklärung verzichten, dann kann dies schnell teuer werden. Kommt es zu einer Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, werden Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO mit Bußgeldern sanktioniert. Dazu zählen auch fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen auf Websites. 

Unsere Leistungspakete für den externen Datenschutzbeauftragten und die Datenschutzsoftware Proliance 360

Wählen Sie das für Sie passende Leistungspaket - von der kostenbewussten Basisabsicherung bis hin zur individuellen Premiumberatung unserer zertifizierten Datenschutzexperten. Die Basis unseres Angebots ist dabei stets die innovative Datenschutzplattform Proliance 360.


Datenschutzerklärung - Leistungen für unsere Kunden

Wir bieten unseren Kunden Vorlagen für Ihre Datenschutzerklärung und beraten sie bei Unklarheiten. Außerdem entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam auf Wunsch ein strukturiertes Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen. Beachten Sie, dass eine korrekte Datenschutzerklärung nicht nur verpflichtend ist, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann. Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird

So erhöhen Sie die Vertrauenswürdigkeit Ihres Unternehmens. Denn während sich Fehler gerade bei der Datenschutzerklärung auch in der öffentlichen Meinung sehr negativ auswirken, schaffen besondere Bemühungen um den Datenschutz mehr Vertrauen bei den Nutzern. Sie können einen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen bedeuten, der ohne großen Aufwand und Kapitaleinsatz erreicht werden kann.

FAQ zum Thema Datenschutzerklärung

Da bereits beim Aufrufen einer Website personenbezogene Daten wie die IP-Adresse (z.B. über Server Logfiles) erhoben werden, muss grundsätzlich jeder Websitebetreiber den Websitebesucher im Rahmen einer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung (Zweck, Art und Umfang) informieren. Dies gehört zu den Pflichten als Websitebetreiber.

Die Datenschutzerklärung muss mit nur einem Klick von jeder Unterseite der Website aus erreichbar sein. Zudem muss sie eindeutig als „Datenschutzerklärung“ gekennzeichnet sein.

Informationen zum Datenschutz gehören nicht ins Impressum, sondern in die Datenschutzerklärung, die auf einer gesonderten Seite vorgehalten werden sollte. Es ist jedoch möglich (aus Transparenzgründen aber nicht empfehlenswert) die beiden Elemente getrennt, aber auf der gleichen Seite unterzubringen, sofern der Link dazu eindeutig gekennzeichnet wurde (z.B. „Datenschutzerklärung & Impressum“) und mit nur einem Klick von jeder Unterseite der Website aus erreichbar ist.

Verwenden Sie Plugins auf Ihrer Website, die personenbezogene Daten verwenden (wie z.B. Google Maps), dann müssen diese Plugins in der Datenschutzerklärung explizit erwähnt werden.

Findet eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte statt und Sie verwenden dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag, empfiehlt es sich, diese Auftragsverarbeitung in der Datenschutzerklärung zu erwähnen.

Unsere Leistungen im Überblick

Mit unserer Datenschutzsoftware Proliance 360 helfen wir Ihnen, Ihren Unternehmens-Datenschutz systematisch Schritt für Schritt umzusetzen. So stellen Sie Ihr Unternehmen sicher für den Datenschutz auf!

Die Schritte der Software Proliance 360 auf dem Weg zur Datenschutzkonformität umfassen dabei:

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