Der Datenschutzbeauftragte fungiert als ständiger Ansprechpartner bei allen datenschutzrechtlichen Fragen. Er passt nicht nur auf, dass die Datenschutzgesetze im Unternehmen eingehalten werden, sondern ihm kommt auch eine Überwachungspflicht zu. Das bedeutet, dass er die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen regelmäßig überprüfen muss. Er berichtet direkt an die Geschäftsführung. Zudem hat er die Aufgabe, die Mitarbeiter in Hinblick auf den Umgang mit sensiblen Personendaten zu schulen.
Darüber hinaus arbeitet der Datenschutzbeauftragte mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Er ist die direkte Kontaktperson und gilt als Vermittler zwischen Unternehmen und Behörden, falls es zu einer Datenpanne kommen sollte.