Warum ist Datenschutz wichtig?
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Datenschutz ist wichtig, weil wir mit seiner Hilfe vor Datenmissbrauch geschützt werden. Ein derartiger Schutz wird vor allem im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wichtiger.
Datenschutz bezeichnet allgemein gesagt den "Schutz von personenbezogenen Daten“. Er soll somit die Rechte eines Individuums in Bezug auf seine Daten schützen. Es kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben, wenn zum Beispiel die private E-Mail-Adresse bekannt wird, intime Details wie die eigene Krankheitsgeschichte oder private Gespräche in Form von Chatverläufen für jeden zugänglich gemacht oder sensible Bankdaten veröffentlicht werden. Somit hat jede Person ein Interesse an dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Vor allem aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung hat der Datenschutz stark an Bedeutung gewonnen. Da durch das Surfverhalten Informationen über die Interessen von Nutzern gesammelt werden können, ist etwa die Erstellung eines umfassenden Nutzerprofils durch Dritte möglich geworden.
Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wurde der Datenschutz in der EU verschärft. In der EU sind damit die möglichen Bußgelder für Datenschutzverstöße im Vergleich zu alten Datenschutzgesetzen enorm gestiegen. Zudem gibt es umfassende Rechenschaftspflichten.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz verankert. Es gibt jedem Einzelnen das Recht selbst darüber zu entscheiden, was mit seinen personenbezogenen Daten geschieht und ob diese verarbeitet werden dürfen oder nicht. Dieses Recht wird in Deutschland geschützt durch die DSGVO und das BDSG.
Die Datenschutzbeauftragten sind dafür zuständig, die Verantwortlichen dabei zu unterstützen, die Vorgaben der Datenschutzgesetze zu erfüllen. Es wird dabei zwischen zwei Arten von Datenschutzbeauftragten unterschieden:
behördliche Datenschutzbeauftragte (zum Beispiel der Landesdatenschutzbeauftragte, der für die öffentlichen Stellen des jeweiligen Bundeslandes zuständig ist, oder der Bundesdatenschutzbeauftragte)
betriebliche Datenschutzbeauftragte (ein Angestellter eines Unternehmens oder ein externer Datenschutzbeauftragter, der für den betrieblichen Datenschutz zuständig ist).
Warum Datenschutz wichtig ist, zeigt auch Art. 5 DSGVO: Er enthält die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie sollen gewährleisten, dass die Daten eines Individuums speziell während der Verarbeitung geschützt sind. Hierzu gehören unter anderem folgende:
Datensparsamkeit (es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden wie notwendig)
Speicherbegrenzung (personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist)
Zweckbindung (personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden)
Richtigkeit (die verarbeiteten Daten müssen korrekt sein)
Rechenschaftspflicht (der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können)
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