
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Geeignet für Unternehmen, die einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) beauftragen möchten.
Erstellen Sie mit unserem kostenlosen Muster eine DSGVO-konforme Datenschutzinformation für Ihre Mitarbeiter.
Als Arbeitgeber müssen Sie diverse Informationspflichten nach DSGVO einhalten. Dazu zählt auch die Datenschutzinformationspflicht gegenüber Ihren Beschäftigten. Dabei ist eine schriftliche Form empfehlenswert. Mithilfe unserer Vorlage zur Datenschutzbelehrung können Sie die Datenschutzinformationspflicht für Mitarbeiter jetzt ganz einfach umsetzen.
Arbeitgeber müssen Bewerber und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Datenerhebung gemäß Artikel 13 der DSGVO informieren. Weitere Vorgaben zur Art und Weise der Information von Kandidaten und Mitarbeitern enthält Artikel 12 der DSGVO. Informationspflichten spielen eine zentrale Rolle in der DSGVO und sind im angemessenen gesetzlichen Umfang einzuhalten.
Verstoßen Unternehmen gegen diese gesetzlichen Vorgaben, können nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO Bußgelder bis zur Höhe von vier Prozent des jeweils gesamten weltweiten Jahresumsatzes anfallen.
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, müssen Mitarbeiter über die Erhebung und Verarbeitung von Daten informiert werden. Die Form und der Inhalt der folgenden Vorlage für eine datenschutzrechtliche Erklärung müssen deshalb nach dem Download entsprechend geändert werden.
Kostenloses Muster Herunterladen
Sollten Sie Fragen haben, wie Sie Ihre Mitarbeiter datenschutzkonform in Kenntnis setzen, fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder kontaktieren Sie uns gerne.
Im Internet gibt es zahlreiche kostenlose Vorlagen. Ein schriftlicher Informationsfluss ist grundsätzlich zu empfehlen. Allerdings ist es wichtig, ein sicheres und geprüftes Muster zu verwenden. Wir bieten Ihnen ein passendes Muster für die datenschutzkonforme Information Ihrer Mitarbeiter an. Dieses dient als Vorlage und kann mit minimalen Anpassungen optimal z. B. als separates Informationsblatt ausgehändigt oder an Arbeitsverträge angehängt werden. So erfüllen Sie ganz einfach Ihre Informationspflichten nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO.
Mitarbeiter sind grundsätzlich über die eigenen Rechte zu unterrichten, sowie in welchem Umfang und warum Daten verarbeitet werden. Um Unternehmen die Datenschutzinformationspflicht zu erleichtern, enthält das Muster für die Datenschutzvereinbarung für Arbeitnehmer folgende Inhalte, nach denen Sie sich richten können:
Wann muss ich meine Mitarbeiter über die Datenverarbeitung informieren?
Bewerber, Kandidaten und Mitarbeiter sind unmittelbar zum Zeitpunkt der Datenerhebung in Kenntnis zu setzen. So sollten z. B. Bewerber schon bei der Eingabe ihrer personenbezogenen Daten in Bewerbungsportalen über die Datenverarbeitung unterrichtet werden. Werden Bewerber übernommen, müssen diese als Mitarbeiter dann über die neue Datenverarbeitung informiert werden. Über die Datenerhebung, die normalerweise während des Onboarding-Prozesses erfolgt, werden Arbeitnehmer typischerweise parallel zum Arbeitsvertrag aufgeklärt.
Welche Punkte muss ich in der Datenschutzbelehrung für Arbeitnehmer einfügen?
Die Informationen zur Verarbeitung sind vorgeschrieben und können im Art. 13 DSGVO gefunden werden. Generell müssen für jede Verarbeitungstätigkeit genaue Angaben gemacht werden. Dazu gehören die Kontaktdaten des Verantwortlichen und die des bestellten Datenschutzbeauftragten. Zudem sind der Zweck, die Dauer und gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse zwingend im Datenschutzinformationsschreiben einzufügen.
Geeignet für Unternehmen, die einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) beauftragen möchten.
Geeignet für Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben.
Geeignet für Unternehmen, die Mitarbeiterdaten verarbeiten und ihren Informationspflichten gemäß DSGVO sicher nachkommen wollen.
Geeignet für Unternehmen, die Daten ihrer Kunden im Rahmen von Kundenanfragen erheben.
Geeignet für Arbeitgeber, die im Rahmen ihres Bewerbungsprozesses Daten erheben.
Geeignet für Unternehmen, die personenbezogene Daten von Bewerbern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden und Interessenten erheben.
Geeignet für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit im Umgang mit sensiblen Daten verpflichten möchten.
Geeignet für Unternehmen, die alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten dokumentieren möchten.
Geeignet für Unternehmen, die Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen.
Geeignet für Unternehmen, die ihren Angestellten Home-Office erlauben und den Datenschutz sicher managen wollen.
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