
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Geeignet für Unternehmen, die einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) beauftragen möchten.
Nutzen Sie unsere kostenlose Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten
Wenn personenbezogene Daten erhoben werden, bedarf es nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person. Ausnahme: Es bedarf keiner Einwilligungserklärung, wenn die berechtigten Interessen eines Unternehmens die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es in einem Unternehmen um die Verhinderung von Betrug geht.
Grundsätzlich ist zur datenschutzrechtlich konformen Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligungserklärung notwendig, die immer freiwillig erfolgen muss. Eine Einverständniserklärung muss dabei immer einem konkreten Zweck angepasst werden. Das betrifft zum Beispiel eine Einwilligung zur Verwendung von Mitarbeiterfotos.
Das DSGVO-Muster kann für verschiedene Anwendungsfälle angepasst und unter anderem als Einwilligungserklärung für Fotos genutzt werden.
Bei einer Einwilligungserklärung müssen Sie verschiedene Anforderungen beachten: Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und schon mit der Überschrift müssen Sie eindeutig kenntlich machen, dass es sich um eine Einverständniserklärung handelt. Diese Bedingung können Sie zum Beispiel durch folgende Formulierungen erfüllen:
Einverständniserklärungen gemäß DSGVO zur Erhebung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung gemäß DSGVO
Einwilligungserklärung gemäß DSGVO.
Des Weiteren müssen Sie beachten, dass es konkreter und leicht verständlicher Formulierungen bedarf, die klar ausdrücken, zu welchem Verarbeitungszweck die betreffende Person einwilligt. Verwenden Sie dazu Formulierungen wie:
Hiermit willige ich ein, dass ….
Ich erkläre mich einverstanden, dass meine oben angegebenen personenbezogenen Daten genutzt werden zu….
Mit meiner Unterschrift erkläre ich ….
Vergessen Sie zudem nicht, die betreffende Person über den gesamten Umfang und die Art der Datenerhebung und Datenspeicherung zu informieren. Auch die Speicherdauer sowie die zur Verarbeitung der erhobenen Daten berechtigten Personen müssen explizit erwähnt und immer dem jeweiligen Erhebungszweck angepasst werden.
Darüber hinaus muss die betroffene Person darüber informiert werden, dass sie der Einverständniserklärung nicht zustimmenmuss und dass sie der Verwendung ihrer Daten widersprechen darf.
All diese Informationen finden Sie in unserer Vorlage „Einwilligungserklärung DSGVO“ nachfolgend zum Download.
Einverständniserklärungen müssen gemäß der DSGVO immer einem bestimmten Zweck angepasst werden. Die Form und der Inhalt der folgenden Vorlage für eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung müssen deshalb nach dem Download dem jeweiligen Verwendungszweck entsprechend geändert werden.
Sollten Sie Fragen haben, wie Sie eine datenschutzkonforme Einverständniserklärung für Ihr Unternehmen verfassen, fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder kontaktieren Sie uns gerne. Nehmen Sie auch Kontakt auf, wenn Sie für die Einwilligungserklärung eine Vorlage in Word benötigen.
Gibt es eine pauschale datenschutzrechtliche Einverständniserklärung nach DSGVO?
Nein. Der Inhalt einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung muss immer einem bestimmten Zweck angepasst werden, z.B. der Verwendung von Mitarbeiterfotos auf der Website des Unternehmens.
Kann ich einer Einwilligungserklärung gemäß DSGVO widersprechen?
Ja. Die Einwilligung in eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung muss freiwillig erfolgen. Der Verwendung der persönlichen, personenbezogenen Daten darf also widersprochen werden.
Gibt es Ausnahmen für die Erhebung personenbezogener Daten, bei denen Unternehmen keine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung benötigen?
In besonderen Fällen brauchen Unternehmen keine schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung. Dies ist der Fall, wenn die berechtigten Interessen eines Unternehmens die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen (zum Beispiel, wenn es um Betrugsprävention geht).
Geeignet für Unternehmen, die einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) beauftragen möchten.
Geeignet für Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben.
Geeignet für Unternehmen, die Mitarbeiterdaten verarbeiten und ihren Informationspflichten gemäß DSGVO sicher nachkommen wollen.
Geeignet für Unternehmen, die Daten ihrer Kunden im Rahmen von Kundenanfragen erheben.
Geeignet für Arbeitgeber, die im Rahmen ihres Bewerbungsprozesses Daten erheben.
Geeignet für Unternehmen, die personenbezogene Daten von Bewerbern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden und Interessenten erheben.
Geeignet für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit im Umgang mit sensiblen Daten verpflichten möchten.
Geeignet für Unternehmen, die alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten dokumentieren möchten.
Geeignet für Unternehmen, die Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen.
Geeignet für Unternehmen, die ihren Angestellten Home-Office erlauben und den Datenschutz sicher managen wollen.
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