Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen

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Barbara Thiel ist seit 2015 die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) in Niedersachsen. Das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten ist in der niedersächsischen Landesverfassung (Art. 62) festgeschrieben. In der Regel wird ein Landesdatenschutzbeauftragter in Niedersachsen für acht Jahre vom Landtag gewählt und kann höchstens einmal wieder gewählt werden. Eine Amtsenthebung ist durch den Landtag, mit einer Zweidrittelmehrheit, möglich. In Niedersachsen gilt informell die Regel, dass die größte Oppositionsfraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlägt. Bedingung ist, dass es sich um eine Person handelt, die für das Richteramt qualifiziert ist. 2015 lag dieses informelle Recht bei der CDU, die Frau Thiel, die der Partei angehört, vorgeschlagen hat.

Kontakt zur Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen

Sie können auch direkt Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsen aufnehmen:

Email: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Telefonnummer: 0511 120 4500
Faxnummer: 0511 120 4599
Postanschrift: Postfach 221, 30002 Hannover
Besucheradresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
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Für Beschwerden, die Meldung von Datenschutzbeauftragten oder die Meldung von Datenpannen stehen Ihnen verschiedene Online-Services zur Verfügung.

Aufgaben der Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsen

In Niedersachsen ist im Mai 2018 ein neues Landesdatenschutzgesetz verabschiedet worden. Das Gesetz wurde von der LfD und den Oppositionsparteien scharf kritisiert, da es hinter den bisherigen Datenschutzstandards zurückbleibe.
Nach dem Gesetz zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechtes überwacht die Landesdatenschutzbeauftragte die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach der DSGVO, dem Bundes- und Landesdatenschutzgesetz.

In ihren Aufsichtsbereich fallen:

  • alle Unternehmen und anderen nicht öffentlichen Stellen mit Sitz in Niedersachsen,

  • alle öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen,

  • alle Stellen, die unter der Aufsicht des Landes stehen oder denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen wurden.

Die Aufsichtsrechte der LfD sind bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und dem Landtag auf deren Verwaltungshandeln beschränkt. Öffentliche Unternehmen unterliegen in Niedersachsen nicht den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, sondern den Vorschriften, die auch für private Stellen gelten.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen als Beschwerdestelle

Auch in Niedersachsen besteht für jeden das Recht die Landesdatenschutzbeauftragte anzurufen, wenn der Verdacht besteht, dass persönliche Daten ordnungswidrig gespeichert oder verwendet wurden. Das Recht auf Akteneinsicht gegenüber Landesbehörden gilt nur für die persönlichen Daten des Betroffenen. Ein weitergehendes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz gibt es jedoch nicht.

Landesdatenschutzbeauftragte nach Bundesland

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+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr