Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
Sparen Sie Geld und Zeit beim Datenschutz!
Bereits ab 175€ im Monat sind wir Ihr externer Datenschutzbeauftragter.
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Die Wahl einer bzw. eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag von Sachsen-Anhalt ist bisher nicht erfolgt. Der Landesbeauftragte wird durch den Direktor der Geschäftsstelle, Herrn Albert Cohaus, vertreten.
Der Landesbeauftragte hat mehrere Aufgaben. So überwacht er als zuständige Aufsichtsbehörde die Einhaltung und Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz, sowohl bei Behörden und weiteren öffentlichen Stellen gemäß § 22 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger, als auch bei Unternehmen und Vereinen.
Sie können auch direkt Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalt aufnehmen:
E-mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 81803-0
Telefax: 0391 81803-33
Postadresse: Postfach 1947, 39009 Magdeburg
Besucheradresse: Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg
zur Website
Für Beschwerden, die Meldung von Datenschutzbeauftragten oder die Meldung von Datenpannen stehen Ihnen verschiedene Online-Services zur Verfügung.
Der Landesdatenschutzbeauftragte in Sachsen-Anhalt hat verschiedene, wesentliche Aufgaben:
Kontrolle der Einhaltung der Regeln zum Datenschutz, auch ohne konkreten Anlass
Beratung der Regierung und des Parlaments des Landes bei neuen Rechtsetzungsvorhaben, insofern hierbei Fragen des Datenschutzes aufkommen oder personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden sollen
Allgemeine Beratung verantwortlicher Stellen zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit
Information der Öffentlichkeit zu Themen aus dem Bereich Datenschutz in Form des Tätigkeitsberichtes des LDSB in Sachsen-Anhalt oder auf weiteren Wegen
Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge zu Neuerungen im Datenschutz
Enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesländer und dem Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachsen-Anhalt ist nicht für in dem Bundesland ansässige Bundesbehörden zuständig. Dies entspricht in diesem Fall dem Umweltbundesamt, für welches der Bundesdatenschutzbeauftragte verantwortlich ist. Im Falle von Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt darf der LDSB nur deren Verwaltungstätigkeiten kontrollieren.
Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat ein Recht darauf, die bei Behörden, Gemeinden oder anderen öffentlichen Stellen des Landes oder Bundes gespeicherten Informationen einzusehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt vertritt besonders Bürgerinnen und Bürger, die bei der Erwirkung Ihres Rechts auf Einsicht in die gespeicherten personenbezogenen Daten mit den verantwortlichen Stellen in Streit geraten. Wer sich in seinem Recht auf Information verletzt sieht, kann sich an den LDSB Sachsen-Anhalt wenden. Dieser hat das Recht Informationen einzusehen, kann Behörden zu Stellungnahmen auffordern, vermitteln oder ein Verfahren einleiten.
Telefon:
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr