Landesdatenschutzbeauftragte Saarland

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Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz heißt Monika Grethel. Das Amt als Landesdatenschutzbeauftragter – kurz LDSB – hat Sie bereits seit Anfang 2016 inne. Angesiedelt ist die Landesbeauftragte für Datenschutz im unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland und nimmt dort mehrere Aufgaben wahr. Ihre Hauptaufgabe allerdings ist es, das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.

Kontakt zur Landesdatenschutzbeauftragten im Saarland

Sie können auch direkt Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten Saarland aufnehmen:

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
Telefon: 0681 / 94781-0
Fax: 0681 / 94781-29
Anschrift: Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken
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Für Beschwerden, die Meldung von Datenschutzbeauftragten oder die Meldung von Datenpannen stehen Ihnen verschiedene Online-Services zur Verfügung.

Aufgaben der Landesdatenschutzbeauftragten im Saarland

Der Landesdatenschutzbeauftrage im Saarland hat einige Aufgaben, die immer gewissenhaft erledigt werden müssen. So überwacht Monika Grethel öffentliche und nicht öffentliche Stellen des Saarlandes. Sie stellt sicher, dass diese Stellen die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. Bürgerinnen und Bürger können den saarländischen Landesdatenschutzbeauftragten daher kontaktieren, wenn sie die Vermutung haben, dass ihre personenbezogenen Daten durch Unternehmen oder Behörden nicht rechtmäßig verarbeitet werden. Gleichzeitig ist die LDSB im Saarland dazu angehalten, öffentliche und nicht öffentliche Stellen im Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beraten. Außerdem kann sie Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes aussprechen.

Gleichzeitig ist Monika Grethel aber auch die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit. So können sich Bürgerinnen und Bürger an sie wenden, wenn diese der Ansicht sind, dass ihr Recht auf Informationszugang durch Stellen in Saarland verletzt werden. Behörden und Unternehmen, die Fragen zur Informationsfreiheit haben, können diese ebenfalls an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit richten.

Der Zuständigkeitsbereich von Monika Grethel ist allerdings auch, Verstöße und Ordnungswidrigkeiten gegen die Vorschriften des Datenschutzrechtes zu verfolgen und zu ahnden. Solche Verstöße werden meist dann aufgedeckt, wenn der Landesdatenschutzbeauftrage im Saarland seine besonderen Befugnisse wahrnimmt. Diese besagen, dass Monika Grethel ein Recht auf umfassende Auskunft, Einsicht und auch auf umfassenden Zutritt hat, wenn es um die Kontrolle der Stellen geht, die ihr unterliegen.

Landesdatenschutzbeauftragte nach Bundesland

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