
Checkliste: Tipps für den Schutz von Personaldaten
- Vor dem ersten Arbeitstag
- Während der Zusammenarbeit
- Nach dem Ausscheiden
Erfahren Sie, an welchen Stellen im HR-Prozess welche Daten geschützt werden müssen!
Mitarbeiterdaten sind größtenteils personenbezogene Daten und müssen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt werden. Dabei gelten einige Regeln - vor dem ersten Arbeitstag, während der Zusammenarbeit und nach dem Ausscheiden.
Laden Sie jetzt unsere Checkliste herunter und vermeiden Sie Fehler an den entscheidenen Stellen:
Welche Grundsätze der Datenverarbeitung müssen Personalabteilungen beachten, um die Vorschriften der DSGVO richtig umzusetzen?
Es gelten die Grundsätze der Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie der Integrität und Vertraulichkeit.
Was bedeuten in diesem Zusammenhang "Integrität" und "Vertraulichkeit"?
Unternehmen sind verpflichtet, Personaldaten vertraulich zu behandeln. Das Teilen von Daten ist nur in einem nötigen Maß erlaubt. Das gilt auch etwa für Krankheitstage, bei denen z. B. für die Planung von Vertretungen maximal der Abwesenheitszeitraum genannt werden darf, jedoch nicht der Grund für die Abwesenheit.
Überlassen Sie Ihren Datenschutz erfahrenen Expert:innen und reduzieren Sie damit effektiv das Risiko eines DSGVO-Verstoßes. Unser Team unterstützt Sie dabei und sorgt dafür, dass Ihr Team typische Datenschutzfallen sicher vermeidet.
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