Tipps für den Schutz von Personaldaten

Erfahren Sie, an welchen Stellen im HR-Prozess welche Daten geschützt werden müssen!

  • Vor dem ersten Arbeitstag.
  • Während der Zusammenarbeit
  • Nach dem Ausscheiden.

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Mitarbeiterdaten sind größtenteils personenbezogene Daten und müssen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt werden. Dabei gelten einige Regeln - vor dem ersten Arbeitstag, während der Zusammenarbeit und nach dem Ausscheiden.

Checkliste: Tipps für den Schutz von Personaldaten

Erfahren Sie, an welchen Stellen im HR-Prozess welche Daten wie geschützt werden müssen und was Personalverantwortliche dabei beachten sollten.

Tipps für den Schutz von Personaldaten

Laden Sie jetzt unsere Checkliste herunter und vermeiden Sie Fehler an den entscheidenen Stellen:

  • Vor dem ersten Arbeitstag
  • Während der Zusammenarbeit
  • Nach dem Ausscheiden

FAQ zu Wechsel des externen Datenschutzbeauftragten

Es gelten die Grundsätze der Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie der Integrität und Vertraulichkeit.

Unternehmen sind verpflichtet, Personaldaten vertraulich zu behandeln. Das Teilen von Daten ist nur in einem nötigen Maß erlaubt. Das gilt auch etwa für Krankheitstage, bei denen z. B. für die Planung von Vertretungen maximal der Abwesenheitszeitraum genannt werden darf, jedoch nicht der Grund für die Abwesenheit.

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