Leitfaden: Datenschutz bei der Einführung
eines neuen IT-Systems

Von Ticketsystemen für Kundenanfragen, HR-Systemen bis hin zu komplexen CRM- oder ERP-Systemen finden sich in nahezu allen Unternehmen die verschiedensten Arten von IT-Systemen. Verarbeiten diese Systeme auch noch personenbezogene Daten wie beispielsweise die IP-Adresse oder die Kundennummer, so greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei sollten die diversen datenschutzrechtlichen Pflichten von Unternehmen streng eingehalten werden, da ansonsten für Unternehmen hohe Geldstrafen drohen können. Wir haben zusammengefasst, was bei der Einführung von IT-Systemen im Unternehmen datenschutzrechtlich zu beachten ist.

Inhalte des Leitfadens:

Bei der Einführung eines neuen IT-Systems kommen in der Regel mehrere Hürden auf Unternehmen zu. Wir haben 7 Schritte zusammengefasst, die dabei helfen nicht nur schnell und vereinfacht zu agieren, sondern auch sicher. Diese Punkte umfasst der Leitfaden konkret:

1. Werden die Datenschutzprinzipien eingehalten?

2. Informationspflichten und Betroffenenrechte

3. Werden externe Dienstleister bei der Datenverarbeitung eingebunden?

4. Werden Daten in ein Drittland übermittelt?

5. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzfolgenabschätzung

6. Muss bei der Systemeinführung der Datenschutzbeauftragte einbezogen werden?

7. Datensicherheit

 

Generell kommt vor allem in Zeiten der Digitalisierung kaum ein Unternehmen an der Einführung von IT-Systemen vorbei. Und auch das Thema Datenschutz kann mit einigen Arbeitsschritten gut abgedeckt werden. Mithilfe der hier aufgezeigten 7 Schritte können Sie Datenschutz und Digitalisierung unter einen Hut bekommen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich und begleiten Sie bei der Einführung neuer Systeme. So sind Sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Deckblatt des PDF Datenschutz bei der Einführung eines neuen IT-Systems

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